Praxis für Osteopathie, Chiropraktik, Naturheilverfahren und systemisches Coaching

 

 

Liebe Patientinnen und Patienten,

 

aktuell herrscht aufgrund der Corona-Pandemie sowohl in der Bevölkerung als auch innerhalb der Kollegenschaft der Osteopathen und Heilpraktiker große Verunsicherung.

Dürfen Heilpraktiker in Bayern gegenwärtig weiterhin praktizieren?     Ja!


Die Aussage des Bayerischen Staatsministeriums für
Gesundheit und Pflege (StMGP) lautet:


„Die Praxen von Angehörigen helfender Berufe dürfen weiterhin geöffnet sein, denn diese dürfen gemäß Nr. 5 b) AV Ausgangsbeschränkung (= § 1 Abs. 5 Buchst. b) der VO) besucht werden, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist.
Medizinisch dringend erforderlich sind insbesondere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen, die der Abwendung von lebensbedrohlichen Gefahren für die körperliche oder seelische Unversehrtheit oder von Krankheitsfolgen, der Linderung von Schmerzzuständen oder der Aufrechterhaltung elementarer Lebensfunktionen dienen und keinen Aufschub erlauben. Die Entscheidung trifft im Einzelfall der behandelnde Arzt.
Heilpraktiker haben die Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde und bieten damit medizinische Versorgungsleistungen an, d.h. sie sind bei der Auslegung von Allgemeinverfügung und Rechtsverordnung grundsätzlich wie Ärzte, Zahnärzte und Veterinärmediziner zu behandeln und dürfen nach aktuellem Stand uneingeschränkt
tätig sein.“ (in Auszügen, 24.03.2020)


Zudem ist der Heilpraktiker nun zwischenzeitlich auf der Positivliste des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 23.03.2020 namentlich
gelistet.

https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/pm/43321/
 

Wie auch sonst im täglichen Leben gilt es auch bei einem Praxisbesuch die vom RKI vorgegebenen Hygienemaßnahmen zu befolgen und eine Atemschutzmaske zu tragen!

 

 

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